Immobilienreport Gelsenkirchen

Ratgeber · Finanzierung

Haus verkaufen trotz laufendem Kredit

Bankfragen, Kündigungsregeln, Vorfälligkeitsentschädigung und Lastenfreistellung: So bereiten Sie den Verkauf mit laufendem Kredit vor.

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KI-generierter Artikel – nicht redaktionell geprüft.

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Was müssen Sie vor dem Verkauf mit der Bank klären?

Sie möchten Ihr Haus in Gelsenkirchen verkaufen, obwohl das Darlehen noch läuft. Das ist grundsätzlich möglich, verlangt aber einen abgestimmten Ablöseweg. Der Käuferpreis ist nicht automatisch Ihr verfügbares Guthaben. Zuerst müssen die Bankforderung, die Absicherung im Grundbuch und der geplante Zahlungszeitpunkt zusammenpassen. Beginnen Sie die Bankabklärung vor dem Marktstart, bevor Sie einen festen Übergabetermin oder einen Anschlusskauf zusagen.

Drei Angaben werden getrennt erfasst: die aktuelle Restschuld aus dem Darlehenskonto, die eingetragene Grundschuld und der voraussichtliche vollständige Ablösebetrag. Die Grundschuld ist ein Sicherungsrecht; ihre Nominalhöhe entspricht nicht notwendig der heutigen Forderung. Zum Ablösebetrag können je nach Fall laufende Zinsen und eine zulässige Entschädigung hinzukommen. Ein alter Kontostand ist daher kein endgültiger Zahlungsbetrag für den späteren Verkauf.

Stellen Sie Darlehensverträge, Darlehensnummern, Zinsbindungsdaten, aktuellen Grundbuchauszug und Bankkontakte zusammen. Bei mehreren Darlehen oder Gläubigern bekommt jedes eine eigene Zeile. Prüfen Sie auch, ob die Sicherheit weitere Verpflichtungen betrifft. Die erforderlichen Unterlagen besprechen Sie mit Bank und Notariat; die Verkaufsakte hilft bei ihrer Beschaffung.

Welche Kündigungs- und Rückzahlungsregeln sind relevant?

Ob und wann ein Kredit vorzeitig beendet werden kann, hängt vom Vertrag und seiner rechtlichen Einordnung ab. Bei einem Darlehen mit gebundenem Sollzins enthält § 489 BGB unter anderem ein Kündigungsrecht nach zehn Jahren ab vollständigem Empfang mit sechs Monaten Kündigungsfrist. Eine spätere neue Vereinbarung über Rückzahlung oder Sollzins kann den maßgeblichen Beginn verändern. Zählen Sie deshalb nicht pauschal zehn Jahre ab Unterschrift oder erster Rate.

Dieselbe Vorschrift enthält weitere Regeln, etwa zum Ende der Sollzinsbindung und bei veränderlichem Zinssatz. Außerdem gilt eine Kündigung nach dieser Norm als nicht erfolgt, wenn der geschuldete Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden zurückgezahlt wird. Lassen Sie Ihren konkreten frühesten Termin schriftlich prüfen und stimmen Sie ihn mit dem tatsächlich gesicherten Zahlungsweg ab. Ein geplanter Hausverkauf ist noch kein vorhandenes Ablösegeld.

Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzins verlangt § 500 Absatz 2 BGB für die vorzeitige Erfüllung während der Bindung ein berechtigtes Interesse. Liegen dessen Voraussetzungen vor, wird § 490 Absatz 2 nicht angewendet. Für andere einschlägige Darlehensfälle kann § 490 Absatz 2 BGB bedeutsam sein. Welche Vorschrift für Ihren Vertrag gilt, darf ein allgemeiner Online-Rechner nicht vorwegnehmen.

Fordern Sie eine nachvollziehbare Auskunft an, statt selbst eine Kündigung anhand dieser Übersicht zu versenden. Die Kombination aus Vertragsart, Empfangsdatum, späteren Vereinbarungen und Verkaufsgrund entscheidet über den passenden Weg. Bei Streit über Vertragsangaben oder Fristen brauchen Sie eine qualifizierte rechtliche Prüfung.

Vorfälligkeit: Was verlangt die Bank?

Eine vorzeitige Rückzahlung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen. § 502 BGB regelt bei Verbraucherdarlehen Anspruch und Ausschlussgründe. Die dort in Absatz 3 genannten Grenzen von einem beziehungsweise einem halben Prozent betreffen Allgemein-Verbraucherdarlehen. Übertragen Sie diese Werte nicht pauschal auf einen Immobilienkredit. Auch ein ausgeschlossener Anspruch lässt sich nicht allein aus dem Wort „Verkauf“ ableiten.

Bitten Sie die Bank um eine schriftliche Berechnung zum angenommenen Ablösetermin. Darin sollten Sie erkennen können, welche Restschuld angesetzt wird, welche zusätzlichen Beträge enthalten sind und bis wann die Angabe gilt. Fragen Sie nach der Berücksichtigung vertraglicher Sondertilgungsrechte und nach dem Vorgehen bei einem verschobenen Termin. Unklare oder bestrittene Positionen lassen Sie unabhängig prüfen; die Bankberechnung ist eine wichtige Auskunft, keine automatisch abschließende rechtliche Bewertung.

Manchmal werden Vertragsübernahme, Schuldnerwechsel oder ein Austausch der Sicherheit besprochen. Solche Varianten benötigen die Mitwirkung der Bank und passen nicht zu jedem Verkauf. Eine günstige Zinsbindung wird nicht allein durch den Kaufvertrag auf den Käufer übertragen. Versprechen Sie im Exposé deshalb keine übernehmbare Finanzierung, solange deren Voraussetzungen und Zustimmung nicht geklärt sind.

Trennen Sie Entschädigung, Grundbuch- und notarielle Kosten in Ihrer Liste. So erkennen Sie, was in einer genannten Ablösesumme enthalten ist und was zusätzlich anfällt. Der Kostenratgeber führt diese Beträge mit weiteren Verkaufspositionen zu einer Nettoübersicht zusammen.

Wie funktioniert die Lastenfreistellung beim Notariat?

Im üblichen lastenfreien Verkauf koordiniert das Notariat die erforderlichen Löschungsunterlagen und deren Bedingungen. Die Bundesnotarkammer erläutert: Sichert eine Grundschuld noch Verkäuferverbindlichkeiten, wird die offene Forderung aus einem Kaufpreisteil beglichen. Der Käufer kann diesen Teil direkt an die Bank und den verbleibenden Betrag an den Verkäufer zahlen. Er zahlt dadurch nicht zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis die alte Verkäuferfinanzierung.

Die Beurkundung, die Fälligkeitsmitteilung, der Zahlungseingang und die Eigentumsumschreibung sind verschiedene Schritte. Der Kaufpreis wird nicht automatisch am Notartermin fällig. Entscheidend sind die vereinbarten Voraussetzungen und die Mitteilung des Notariats. Verwechseln Sie die gesicherte spätere Löschung nicht mit der Behauptung, jede Grundschuld müsse bereits vor Zahlung tatsächlich gelöscht sein.

Geben Sie dem Notariat rechtzeitig vollständige Bank- und Darlehensangaben. Bei älteren Gelsenkirchener Eigentumsakten lohnt die Prüfung, ob Banknamen nach Fusionen noch aktuell sind oder ein Grundschuldbrief benötigt wird. Ein fehlender Brief kann zusätzliche Klärung erfordern. Ein vorhandener alter Ordner ersetzt weder den aktuellen Gläubigerkontakt noch dessen Freigabebedingungen.

Vergleichen Sie die Zahlungsanweisung mit dem Vertrag und den Erläuterungen des Notariats. Unerwartete Änderungen einer Kontoverbindung prüfen Sie über einen bekannten Kontaktweg. Eine Überweisungsankündigung des Käufers ist kein bestätigter Zahlungseingang. Die Einzelheiten von Besitzübergang und Schlüsseltermin behandelt der Vertrags- und Übergaberatgeber.

Welche Fragen gehören in Ihre Bankanfrage?

Eine konkrete schriftliche Anfrage ist hilfreicher als „Was kostet mich der Verkauf?“. Nennen Sie das finanzierte Objekt, die betroffenen Darlehen und einen zunächst angenommenen Auszahlungstermin. Fragen Sie nach:

  • dem für Ihren Vertrag zulässigen Rückzahlungs- oder Kündigungsweg und dem frühesten passenden Termin;
  • dem vollständigen voraussichtlichen Ablösebetrag samt Aufschlüsselung und Gültigkeitsdatum;
  • einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung und ihrer Berechnungsgrundlage;
  • erforderlichen Unterlagen, zuständigem Bankkontakt und Vorlauf für die Lastenfreistellung;
  • dem Ablauf, falls Kaufpreiszahlung oder Übergabetermin später stattfinden;
  • der Deckung aller besicherten Forderungen und einer gesonderten Lösung, falls der Kaufpreis dafür nicht genügt.

Archivieren Sie Antwort, Datum und offene Punkte. Für die private Planung können Sie zunächst mit einem gekennzeichneten Korridor rechnen. Für die tatsächliche Zahlung wird der passende aktuelle Betrag benötigt. Stimmen Sie Sondertilgungen kurz vor dem Verkauf mit der Bank ab; rechnen Sie denselben Betrag nicht gleichzeitig als freie Reserve und als bereits geleistete Tilgung.

Eigene Darlehensunterlagen müssen nicht an jede anfragende Person verteilt werden. Bank und Notariat brauchen sie für die jeweilige Aufgabe; Käufer benötigen passende Objektnachweise für ihre Finanzierung. Geben Sie Informationen zweckbezogen weiter und bewahren Sie Originale unverändert auf.

Was passiert bei einem späteren Termin oder zu wenig Kaufpreis?

Ein ausdrücklich fiktiver Fall: Für ein Haus in Buer wird eine Kaufpreiszahlung im Juni angenommen. Die Finanzierung des Käufers verschiebt sich auf Juli. Dann prüfen die Beteiligten Ablöseangabe, laufende Zinsen, eigene Rate, Räumungs- und Anschlussplanung erneut. Der Stadtteil erklärt keine Bankfrist; entscheidend sind Ihr Vertrag und der tatsächliche Vollzug. Ein Juni-Betrag wird nicht ungeprüft zur Juli-Zahlungsanweisung.

Planen Sie eine Reserve für Zahlungen bis zum Eingang ein. Ist gleichzeitig ein neues Haus vorgesehen, darf der erwartete Überschuss nicht vorzeitig als bereits verfügbares Eigenkapital gelten. Eine nötige Zwischenfinanzierung wird vor einer verbindlichen Zusage mit der Bank geklärt. Käuferfinanzierung und Ihre eigene Ablösung sind zwei separate Aufgaben.

Reicht das Angebot voraussichtlich nicht für Ablösung, Kosten und Ihren notwendigen Restbetrag, klären Sie die Differenz vor der Zusage. Die Bank gibt ihre Sicherheit nicht automatisch frei, weil ein niedrigerer Kaufvertrag unterschrieben wurde. Zusätzliche Eigenmittel oder andere Vereinbarungen sind individuelle Entscheidungen. Verschweigen Sie diesen offenen Punkt nicht gegenüber dem Notariat und kündigen Sie nicht eigenmächtig eine noch benötigte Finanzierung.

Wenn Bankweg und Unterlagenstand geklärt sind, kann eine kostenlose persönliche Verkaufsanfrage Ihren Markt- und Zeitplan mit einem passenden Partnermakler konkretisieren. Der Richter Immobilienbrief bietet laufende Orientierung; den bestehenden Portalzugang erreichen Sie über den Objektkompass. Eine Marktmeinung ersetzt keine verbindliche Bankauskunft, Kündigungsprüfung oder steuerliche Berechnung.

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